Information zur Abrechnung im Notdienst

 

Liebe Patientenbesitzer,   

die Aufrechterhaltung des Notdienstes und damit die Versorgung Ihrer Tiere an Wochenenden und Feiertagen sowie nachts entwickelt sich in den letzten Monaten zu einem schwierigen Thema.

Viele Tierkliniken haben ihre Klinikzulassung zurück- und damit den Notdienst aufgegeben. Der Hintergrund ist das neue Arbeitszeitgesetz, das vom Gesetzgeber auch konsequent durchgesetzt wird. Aber auch zahlreiche niedergelassene Tierärzte bieten keinen Notdienst mehr an, da ihre wöchentliche Arbeitsbelastung bereits ausreichend hoch ist und für die Notdienste kein Personal gefunden werden kann.
Es war bislang üblich, dass Tierärzte und TFAs die Notdienste mitleisten mussten und dafür in vielen Fällen weder eine ausreichende Vergütung noch einen Freizeitausgleich erhalten haben. 
Der Gesetzgeber hat auf diese Problematik reagiert und am 20.12.2019 im Bundesrat die GOT-Notdienstnovelle verabschiedet. (Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT) Diese ist mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 14.2.2020 in Kraft getreten und für alle Tierärzte bindend.

Die GOT-Notdienstnovelle beinhaltet folgende Änderungen:

Zusätzliche pauschale Notdienstgebühr von 50€ für Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten (Nacht, Wochenende, Feiertage) erbracht werden.

Im Notdienst MUSS mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden, es DARF maximal der 4-fache Satz (bisher max. 3-facher Satz) abgerechnet werden.

Betroffen sind davon in unserer Praxis alle Leistungen:

- Werktag ab 19 Uhr

- Samstag, Sonntag und Feiertag ganztägig

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis